Anti-Aging für die Stimme Zertifizierung

Abschlussprüfung

Zulassung zur Prüfung

Zugelassen zur Prüfung ist jede*r, der/ die das Konzept in bewährter Weise und voll umfänglich umsetzen möchte und folgende Unterlagen bis zum 20. Januar 2018 eingereicht hat:

Dokumentation

Dokumentiert werden soll die eigene praktische Arbeit mit einer Gruppe mit vier bis acht Teilnehmenden. Der Stundenumfang beträgt 6 x 90 Minuten und entspricht damit der ersten Einheit »Anti-Aging für die Stimme® – Basiskurs«. Die Marke darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht verwendet werden. Für die Dokumentation wird vor Kursbeginn  eine Vorlage  mit der Beschreibung der Inhalte zur Verfügung gestellt.

Die Dokumentation soll spätestens bis zum 20.1.2018, gerne früher, postalisch an Frau Bengtson-Opitz geschickt werden. (Pöseldorfer Weg 3, 20148 Hamburg).

Die praktische Abschlussprüfung

Sie erfolgt nach Korrektur der Hausaufgaben am 24. bzw. 25. Februar 2018. Sie besteht aus:

  1. Klausur
    In der einstündigen Klausur werden die Inhalte aus dem Band 1 »Anti-Aging für die Stimme®« abgeprüft.
  2. Praktische Prüfung
    Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen, in der sich der/die Kandidat*in zum einen als Anleiter*in und zum anderen als Assistent*in im Teamteaching vorstellt. Es steht eine Probandengruppe /Singgruppe zur Verfügung, die Dauer beträgt insgesamt 60 Minuten pro Prüfling, jeweils 30 Minuten als Anleiter*in und als Assistent*in.
    Die Themen für die Arbeit werden am Ende des Zertifikationskurses bekannt gegeben.
  3. Kolloquium
    Im Anschluss an die praktische Prüfung gibt es ein maximal 30-minütigen Kolloquium, in dem Fragen gestellt werden, die Bezüge haben zur Dokumentation, zur Klausur und zur praktischen Arbeit am Prüfungstag. 

Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn sie in allen ihren Teilen bestanden wurde. Hierüber entscheidet die Prüfungskommission mehrheitlich. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Urheberin Frau Prof. Elisabeth Bengtson-Opitz oder einem von ihr ernannten Vertreter.

Im Falle eines Nichtbestehens kann die Prüfung einmalig wiederholt werden. Ist die Prüfung in mehr als einem Teil nicht bestanden, kann ggf. der Zertifikationskurs und die Prüfung in einem Folgejahr wiederholt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine erneute Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist nicht erforderlich. 

Ist die Prüfung in einem Teil nicht bestanden, kann diese Teilprüfung gegen eine Gebühr in Höhe von 100 € innerhalb von drei Monaten wiederholt werden. Der Ort dafür wird nach der Abschlussprüfung bekannt gegeben.

weitere Informationen und Anmeldung:

Nordkolleg Rendsburg